Inhalt:
Artinformationen
- Kurzbeschreibung
- Schutzziele
- Steckbrief
- Gebiete
- Literatur
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Verbreitungskarten
Gemeine Flussmuschel (Unio crassus PHILIPSSON 1788)
(Syn.: Kleine Flussmuschel, Kleine Bachmuschel)
EU-Code: 1032
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
- Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle mit Sauerstoffmangel im Sediment (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen, Verwendung von Mähkörben an Uferrändern).
- Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (v.a. Fischbesatz, fehlende Durchgängigkeit, Beseitigung von Unterständen).
- Tierverluste durch Bisamratten.
- „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von naturnahen unverbauten Bächen, Flüssen sowie Zu- und Abflüssen von Seen mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem und hoher Gewässergüte.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes (v.a. Vermeidung des Austrocknens) sowie der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener sandig-kiesiger Strukturen).
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre zu flachen, rauen Rampen).
- Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet (z.B. keine Abwasserzuflüsse).
- Ggf. Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen und Sandfängen.
- Abstimmung der Gewässerunterhaltung mit den Ansprüchen der Art durch:
Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen,
Erhaltung einer durchgehenden, lockeren Gewässerbeschattung.
- Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen,
- Erhaltung einer durchgehenden, lockeren Gewässerbeschattung.
- Förderung eines lockeren Bewuchses des Gewässerrandes zum Beispiel mit Erlen zur Gewässerbeschattung.
- Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation ((v.a. Elritze, Dreistachliger Stichling).
- Ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
- Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Stützung der Population durch Besatz künstlich mit Muschellarven infizierter Wirtsfische oder nachgezüchteter Jungmuscheln.