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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Gemeine Flussmuschel  (Unio crassus PHILIPSSON 1788)

(Syn.: Kleine Flussmuschel, Kleine Bachmuschel)

EU-Code: 1032

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
  • Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle mit Sauerstoffmangel im Sediment (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen, Verwendung von Mähkörben an Uferrändern).
  • Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (v.a. Fischbesatz, fehlende Durchgängigkeit, Beseitigung von Unterständen).
  • Tierverluste durch Bisamratten.
  • „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von naturnahen unverbauten Bächen, Flüssen sowie Zu- und Abflüssen von Seen mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem und hoher Gewässergüte.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes (v.a. Vermeidung des Austrocknens) sowie der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener sandig-kiesiger Strukturen).
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre zu flachen, rauen Rampen).
  • Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet (z.B. keine Abwasserzuflüsse).
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen und Sandfängen.
  • Abstimmung der Gewässerunterhaltung mit den Ansprüchen der Art durch:Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen,Erhaltung einer durchgehenden, lockeren Gewässerbeschattung.
    • Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen,
    • Erhaltung einer durchgehenden, lockeren Gewässerbeschattung.
  • Förderung eines lockeren Bewuchses des Gewässerrandes zum Beispiel mit Erlen zur Gewässerbeschattung.
  • Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation ((v.a. Elritze, Dreistachliger Stichling).
  • Ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
  • Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Stützung der Population durch Besatz künstlich mit Muschellarven infizierter Wirtsfische oder nachgezüchteter Jungmuscheln.