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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Zwergsäger  (Mergellus albellus L.)

(Syn.: Mergus albellus)

EU-Code: A068

VS-Anh. I

Rote Liste D: k.A.
Status in NRW: W; Erhaltungszustand in NRW (ATL): G
Status in NRW: W; Erhaltungszustand in NRW (KON): G

Zwergsäger (Mergellus albellus)
© Foto: Joachim Weiss, Lüdinghausen

Zwergsäger sind mit eine Körperlänge von nur 41 cm deutlich kleiner, entenartiger und kurzschnäbliger als alle anderen in Nordrhein-Westfalen auftretenden Sägerarten. Die überwiegend weiß gefärbten Männchen tragen auf der Oberseite und am Kopf charakteristische, schwarze Zeichnungselemente. Die grau gefärbten Weibchen zeichnen sich durch eine braune Kopfkappe sowie weiße Kopf- und Halspartien aus. Die Nahrung besteht hauptsächlich aus kleinen Fischen, mit einer Größe von 5-6 cm, die beim Tauchen erbeutet werden.

In Nordrhein-Westfalen tritt der Zwergsäger als regelmäßige Durchzügler und Wintergast. Die Brutgebiete liegen in Nordskandinavien, Nordrussland und Sibirien. Die Vögel erscheinen erst im November, überwintern mit einem Maximum im Januar/Februar und ziehen bereits im März wieder ab.

Als Überwinterungsgebiete bevorzugt der Zwergsäger ruhige Buchten und Altarme größerer Flüsse sowie Bagger- und Stauseen mit Flachwasserzonen. Der Zwergsäger kommt als Wintergast in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor.

Die bedeutendsten Wintervorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“, „Weseraue“ und „Schwalm-Nette-Platte“. Der Mittwinterbestand erreicht je nach Winterhärte bis zu 300 Individuen (2000-2004). Zwergsäger treten im Winter in kleinen Trupps mit bis zu 10 Tieren auf.