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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen


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Verbreitungskarten

Zweifarbfledermaus  (Vespertilio murinus Linnaeus, 1758)

(Syn.: Vespertilio discolor)

EU-Code: 1332

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden
  • Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel)
  • Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Siedlungsbereich, im Offenland, an Gewässern, in Wäldern (u.a. Biozide)
  • Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen, Windparks o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
  • Tierverluste durch Kollision an Straßen und Windenergieanlagen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Öffnen von Dachböden; Anbringen von Fledermausbrettern etc.)
  • Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren
  • Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen (u.a. keine Biozide)
  • Sicherung von unterirdischen Quartieren und Felsspaltenquartieren durch Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung.