Inhalt:
Einleitung
Die Biologische Vielfalt der Kulturlandschaft Mitteleuropas ist in hohem Maße an extensive Landnutzungsformen gebunden. Der technische Fortschritt und der Strukturwandel in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten führte jedoch zu einem starken Rückgang dieser extensiven Landnutzung und dadurch zu einer zunehmenden Verarmung der Tier- und Pflanzenwelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten reicht als Instrument gegen diese Entwicklung allein nicht aus, weil damit zwar Handlungen unterbunden werden können, nicht aber z.B. die extensive Wiesen- und Weidenutzung zu gewährleisten ist, die Arten wie Brachvogel, Braunkehlchen, Trollblume oder Küchenschelle benötigen. Seit Mitte der 1980er Jahre entwickelte sich daher der Vertragsnaturschutz mit seinen Angeboten, naturschutzangepasste Bewirtschaftungsweisen gegen finanziellen Ausgleich zu praktizieren, zur 2. Säule des Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Das Freiwilligkeitsprinzip und eine langjährige Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft haben eine wachsende Akzeptanz für den Vertragsnaturschutz geschaffen. Aktuell nehmen rund 5.000 Landwirte mit 24.000 Hektar am Förderprogramm teil.
Der Vertragsnaturschutz ist Bestandteil des NRW-Programms Ländlicher Raum. Die "Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz" bildet die Grundlage für die Förderung. Die EU beteiligt sich an den Fördermaßnahmen zu 45%. Bewilligungsbehörden sind Kreise und kreisfreie Städte, die die Maßnahmen im Rahmen ihrer Kulturlandschaftprogramme umsetzen.
Über den Vertragsnaturschutz hinaus gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten, die eine umwelt- und naturschutzgerechte Wirtschaftweise der land- aber auch der forstwirtschaftlichen Betriebe unterstützen.
- Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
- Ausgleichszahlung „Wald“
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen nach Art. 57
- Naturschutzmaßnahmen im Wald (Warburger Vereinbarung)
Besonders hervorzuheben sind die sogenannten „Agrarumweltmaßnahmen“, die im NRW-Programm Ländlicher Raum mit dem Vertragsnaturschutz im Förderschwerpunkt 2 zusammengefasst sind. Derzeit werden folgende Maßnahmen angeboten:
- Ökologischer Landbau
- Grünlandextensivierung
- Vielfältige Fruchtfolge
- Anlage von Blühstreifen
- Anbau von Zwischenfrüchten
- Anlage von Uferrandstreifen
- Zucht vom Aussterben bedrohter lokaler Haustierrassen
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderangeboten erhalten Sie unter folgenden Links auf der Internetseite des MKULNV unter www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ sowie unter www.umwelt.nrw.de/naturschutz/.