Objektbeschreibung: |
Der Hervester Bruch ist ein Teil des NSG Bachsystem des Wienbach, der nicht unmittelbar an das Fließgewässersystem angeschlossen ist. In Ost-West-Richtung durchläuft der Hervester Bruchgraben das Gebiet, der als Hauptvorfluter angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen dient. Durch die L608 ist der Hervester Bruch in zwei Teile getrennt. Im östlichen Teil befindet sich eine ca. 24 ha große Ausgleichsfläche. Hier sind 1989 zahlreiche Kleingewässer unterschiedlicher Größe und Tiefe angelegt worden, die heute die gesamte Bandbreite von reich strukturierten Gewässern mit guter Vegetationszonierung bis zu mit Grauweiden bestandenen Senken aufweisen. Durch Gebüsche, Feldgehölze, Gehölzreihen und Einzelbäume ist das Gebiet reich gegliedert. Seit 1996 wird die Fläche durch Heckrinder ganzjährig beweidet und der Naturentwicklung überlassen. Die Extensivweide weist unterschiedlichste kleinräumig verzahnte Strukturen von trockenen bis zu feuchten, von mageren bis zu ruderalisierten, von kurzgefressenen bis zu hochstaudenartigen Bereichen auf. Östlich der Ausgleichsfläche schließen sich intensiv genutztes Grünland und wenige Ackerschläge an. Im westlichen Teilbereich des Hervester Bruch befindet sich seit Anfang der 1990er Jahre ein ausgedehntes Bergsenkungsgebiet, das mehrere durch Senkung entstandene Gewässer aufweist. Zwischen der Straße Wedenhof und dem Hervester Bruchgraben liegt das größte Bergsenkungsgewässer. Es wird von ausgedehnte Röhrichten und Feuchtgrünland umgeben. In diesem Abschnitt hat sich auch der Hervester Bruchgraben zu einem strukturreichen Gewässer entwickelt. Ein Fläche von ca. 16 ha Größe wird hier seit 2004 mit Heckrindern beweidet. Nördlich der Straße Wedenhof zeigen die Flächen durch unregelmäßige Nutzung jährlich ein anderes Bild. Es sind Röhrichte, Feuchtgrünland oder Feuchtgrünlandbrachen vorhanden. Gehölzaufkommen wird in den überwiegenden Teilen durch Mahd oder Mulchen verhindert. Aus diesem Grund sind erst wenige kleine Flächen mit Schwarzerle bestanden. Lediglich im äußersten Norden und südlich des Hervester Bruchgrabens sind Flächen noch intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nördlich der Straße Wedenhof schließen Kiefernmischwälder im Osten an die ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen an.
Der Osteil des Hervester Bruch (östlich L608) stellt einen seit Jahren der Naturentwicklung (mit Megaherbivoren) überlassenen Bereich innerhalb einer ansonsten intensiv genutzten Kulturlandschaft dar. Er ist kleinräumig strukturiert und weist eine vielfältige Biotopausstattung auf. Die Kleingewässer mit ihrer unterschiedlichen Sukzessionsstadien und Vegetationszonierungen bieten vielfältigen Lebensraum für zahlreiche Pflanzen-, Amphibien- und Libellenarten. In der vielfältig sturkurierten Fläche brüten Vertreter der halboffenen Weidelandschaft wie z.B. der Neuntöter. Seit 2005 ist der Weißstorch als Brutvogel heimisch geworden und gibt dem Gebiet dadurch landesweite Bedeutung. Das Bergsenkungsgebiet im Westteil des Hervester Bruch hat eine herausragende Bedeutung als Brutplatz für Vogelarten aus den Gilden der Wasser-, Röhricht- und Wiesenvögel (z.B. Schnatterente, Blaukehlchen und Bekassine) sowie als Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten, die im Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind.
Für den lokalen und regionalen Biotopverbund hat der Hervester Bruch eine herausragende Stellung, da er als Rückzugsgebiet für Offenland- und Gewässerarten in einer im weiten Umkreis intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen dient und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen angrenzender Flächen des Wienbachsystems dienen kann.
Im Ostteil des Hervester Bruch soll die bisherige Nutzung des Gebietes Bestand haben, so dass die Naturentwicklung weiterhin weitestgehend ungestört vonstatten gehen kann (Naturentwicklungsgebiet mit Megaherbivoren). Im Gegensatz dazu ist im Westteil das Hauptziel der Erhalt des Offenlandes mit seiner herausragenden Bedeutung für Brut- und Rastvögel aus den Gilden der Wasser-, Röhricht- und Wiesenvögel. Aus diesem Grund ist hier keine ungestörte Naturentwicklung vorgesehen, weil eine Verbuschung des Gebietes verhindert werden soll. |