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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-5506-471

Gebietsname:

VSG Ahrgebirge

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: A = SPA (BSG) EU-Vogelschutzgebiet, umfassender gesetzlicher Schutz über § 52 LNatSchG NRW sicher gestellt

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

581 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Euskirchen

Kurzcharakterisierung:

Das EG-Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge, Teilfläche NRW" arrondiert auf nordrhein-westfälischer Seite das gleichnamige "Ahrgebirge" in Rheinland-Pfalz. Es umfasst in NRW den Lommersdorfer und den Ahrdorfer Wald. Eingebettet ist das Aulbachtal, das auch Bestandteil des FFH-Gebietes "Gewässersystem der Ahr" ist. Der Waldkomplex mit seinem welligen bis hügeligen Relief zeichnet sich überwiegend durch naturnahe Laub-Mischwälder mit eingestreuten Fichtenbeständen aus, häufig findet Naturverjüngung statt. Die Strauch- und Krautschicht variiert je nach Standort in Artenkombination sowie Deckungsgrad und bildet für das Haselhuhn wichtige Habitatstrukturen. Das Aulbachtal ist gekennzeichnet durch einen weitgehend naturnahen Bachverlauf mit gut entwickelten Gehölzsäumen. Weiterhin ist das Gebiet Bestandteil des Biotopverbundes zwischen dem Talsystem Urft / Ahr und dem deutsch-belgischen Naturpark Nordeifel / Hohes Venn. Von hoher Bedeutung für den Naturraum Eifel im Kreis Euskirchen ist das Vorkomen des Haselhuhns.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Das Vogelschutzgebiet dient als Arrondierung des SPA "Ahrgebirge" in Rheinland-Pfalz. Für den Naturraum bedeutsam ist das Vorkommen des Haselhuhns mit seinem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz. Weitere wertbestimmende Arten sind Rotmilan, Grauspecht, Schwarzspecht, Eisvogel sowie Schwarzstorch. Das Aulbachtal bildet im Vogelschutzgebiet ein wichtiges Lebensraumelement, vor allem als Nahrungsraum für Haselhuhn und Schwarzstorch.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Die vorhandene Lebensraumvielfalt des Vogelschutzgebietes mit ihrer charakteristischen Avifauna ist zu sichern und zu fördern. Das Hauptziel der Schutzmaßnahmen ist die Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften mit ihrer typischen und naturnahen Ausprägung.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus einer Karte:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP)