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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NAY0 Schlucht- und Hangschuttwälder sowie felsenreiche Wälder

letzte Änderung: 2019-09-26 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

kein § 30 BNatSchG Biotoptyp

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Typ 1: Schlucht- und Hangschuttwälder sowie felsenreiche Wälder mit einem Anteil von >70 Prozent der lebensraumtypischen Haupt- und Nebenbaumarten in der Baum- und/oder Strauchschicht auf feucht-kühlem, block- und hangschuttreichem Schluchtwaldstandort oder trocken-warmem Hangschuttwaldstandort gehören zum LRT, wobei gegenüber dem LRT 9180 der Anteil der lebensraumtypischen Hauptbaumarten auf unter 50% sinkt und die lebensraumtypischen Nebenbaumarten dominieren. Die kennzeichnenden Arten der Krautschicht fehlen oder sind nur untergeordnet vorhanden. Zu diesem Lebensraumtyp gehören z.B. die in der Definition des LRT 9180 ausgeschlossenen Berg-Ahorn-Dominanzbestände, denen weitere kennzeichnende Arten der Baum- oder Krautschicht fehlen und die von Buche, Hainbuche, Stiel- und Traubeneiche dominierten Bestände auf diesen Standorten.
Typ 2: Natürliche, naturnahe und halbnatürliche bodensaure Eichen-Hangmischwälder des Luzulo-Quercetum auf nährstoffarmen, meist flachgründigen, steinigen oder felsigen Standorten der Mittelgebirge meist mit einer schwachwüchsigen Baumschicht. Der Anteil der lebensraumtypischen Hauptbaumarten in der Baum- und Strauchschicht beträgt > 70 %, Quercus petraea oder Quercus robur müssen mindestens mit 50 % in der Baum- und Strauchschicht vertreten sein. Die Trauben-Eiche ist vorherrschend und wird – je nach Standort – von der Stiel-Eiche und der Rotbuche begleitet. Gegenüber dem NAB0 fehlen die Trockenheit ertragenden und wärmebedürftigen Pflanzenarten oder treten gegenüber anderen Arten in den Hintergrund.

Verlust des LRT-Status:
Untergrenze Typ 1: Die Bestände müssen eindeutig auf entweder feucht-kühlem Schluchtwaldstandort oder trocken-warmem Hangschuttwaldstandort stocken. Bestände mit mehr als 30% nicht-lebensraumtypischen Laub- bzw. Nadelbaumarten sind kein LRT. Bestände mit Störzeigerarten in der Kraut- und Strauchschicht (Deckung von mehr als 50%) sind kein Lebensraumtyp .
Untergrenze Typ 2: Bodensaure Eichen-Hangmischwälder müssen dem Luzulo-Quercetum zugeordnet werden können. Bestände mit mehr als 30% nicht-lebensraumtypischer Laub- bzw. Nadelbaumarten und/oder einem Anteil von Quercus petraea oder Quercus robur von weniger als 50 %, sind kein LRT. Bestände ohne eine diagnostisch relevante krautige Art mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt sind kein Lebensraumtyp.

Typ 1: Steilhänge, Hang- und Blockschutt, i.d.R. nicht ganz konsolidiert; Rohböden über kalkreichem bis silikatischem Lockermaterial: Rendzinen, Regosole u.a. meist in steil eingeschnittenen Tälern oder am Fuß von Steilwänden und Felsabbrüchen. Mikroklimatisch meist durch hohe Luftfeuchtigkeit und ausgeglichenes Kleinklima gekennzeichnet.
Typ 2: Nährstoffarme, meist flachgründige, steinige oder felsige Standorte der Mittelgebirge (meist unter 600 m ü. NN). Die vorherrschenden Bodentypen sind Ranker und Braunerden, die im Sommer austrocknen können. In der Regel sind die Wuchsorte der Bestände mehr oder weniger wärmebegünstigt.

AA0 = Buchenwald
AA1 = Eichen-Buchenmischwald
AA2 = Buchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AA3 = Buchenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AA4 = Buchenmischwald mit Nadelbaumarten
AB0 = Eichenwald
AB1 = Buchen-Eichenmischwald
AB2 = Birken-Eichenmischwald
AB3 = Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AB9 = Hainbuchen-Eichenmischwald
AG1 = Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten
AM0 = Eschenwald
AQ0 = Hainbuchenwald
AQ1 = Eichen-Hainbuchenmischwald
AR0 = Ahornwald
AR1 = Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten

rj2 = Felsen UND/ODER sti = Block- und Hangschutt UND/ODER ud4 = grosse Steine und Blöcke UND/ODER sts2 = Mischgesteine bzw. verfestigte Sedimente, die vor dem Alluvium gebildet wurden [z.B. eiszeitlich]; im Gegensatz zu alluvialen Sedimenten
stm = auf trocken-warmem Standort ODER sto1 = auf feucht-kühlem Standort

gd = Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium, rj2 = Felsen, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar

b1) Nebenbaumarten Typ 1 (Schlucht- und Hangschuttmischwälder sowie felsenreiche Wälder):
Quercus petraea (Trauben-Eiche), Quercus robur (Stiel-Eiche)
b2) Nebenbaumarten Typ 2 (Bodensaure Eichen-Hangmischwälder):
Acer campestre (Feld-Ahorn), Acer platanoides (Spitz-Ahorn), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Betula pendula (Sand-Birke), Carpinus betulus (Hainbuche), Fagus sylvatica (Rotbuche), Fraxinus excelsior (Esche), Salix caprea (Sal-Weide), Sorbus aucuparia (Gewöhnliche Eberesche), Taxus baccata (Eibe), Tilia cordata (Winter-Linde), Tilia platyphyllos (Sommer-Linde), Ulmus glabra (Berg-Ulme)
c) Krautige Arten feucht-kühler Standorte Typ 1 (Schlucht- und Hangschuttmischwälder sowie felsenreiche Wälder):
Aconitum lycoctonum (Gelber Eisenhut), Aconitum napellus (Blauer Eisenhut), Actaea spicata (Christophskraut), Asplenium scolopendrium (subsp. scolopendrium) (Hirschzunge), Campanula latifolia (Breitblättrige Glockenblume), Cardamine impatiens (Spring-Schaumkraut), Corydalis cava (Hohler Lerchensporn), Helleborus viridis (Grüne Nieswurz), Knautia gracilis (Wald-Witwenblume), Lunaria rediviva (Wildes Silberblatt), Polystichum aculeatum (Dorniger Schildfarn), Ribes alpinum (Alpen-Johannisbeere), Thelypteris limbosperma (Bergfarn)
d) Krautige Arten warmer Standorte Typ 1 (Schlucht- und Hangschuttmischwälder sowie felsenreiche Wälder):
Helleborus foetidus (Stinkende Nieswurz), Lathyrus vernus (Frühlings-Platterbse), Lilium martagon (Türkenbund-Lilie), Melica nutans (Nickendes Perlgras), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz), Viola mirabilis (Wunder-Veilchen)
e) Krautige Arten Typ 2 (Bodensaure Eichen-Hangmischwälder):
Anthoxanthum odoratum (Gewöhnliches Ruchgras), Brachypodium sylvaticum (Wald-Zwenke), Calamagrostis arundinacea (Wald-Reitgras)

letzte Änderung: 2016-05-11 --> s. Kartierungshinweise

Verband: Tilio platyphylli-Acerion pseudoplatani - TIAN-V
Ass./Ges.: Fraxino-Aceretum pseudoplatani - F-AC (Eschen-Ahorn-Schluchtwald)
Ass./Ges.: Aceri platanoidis-Tilietum platyphylli - A-TI (Spitzahorn-Lindenwald)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9110/9130:
Wenn die diagnostisch relevanten Arten der LRT 9110/9130 in der Krautschicht auftreten und die Buche einen Anteil größer als 30% erreicht, ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9110 oder 9130 handelt.
Abgrenzung zu LRT 9150:
Wenn die diagnostisch relevanten Arten des LRT 9150 in der Krautschicht auftreten und die Buche einen Anteil größer als 30% erreicht, ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9150 handelt.
Abgrenzung zu LRT 9170:
Wenn der Eichen- und Hainbuchenanteil in der Baum- und Strauchschicht größer als 50% ist und die diagnostisch relevanten Arten des LRT 9170 auftreten ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9170 handelt.
Abgrenzung zu LRT 9180:
Wenn der Anteil der lebensraumtypischen Hauptbaumarten des LRT 9180 in der Baum- und Strauchschicht größer als 50 % ist und die lebensraumtypischen Nebenbaumarten (Buche, Hainbuche, Stiel- und Traubeneiche) nicht mehr dominieren, ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9180 handelt.
Tritt der Berg-Ahorn nicht dominant, sondern zusammen mit weiteren lebensraumtypischen Hauptbaumarten auf ist ebenfalls zu prüfen, ob es sich um den LRT 9180 handelt.
Abgrenzung zu NAB0: Die Abgrenzung zum NAB0 (Wärmeliebende Wälder und Gebüsche) erfolgt über das weitgehende Fehlen der diagnostisch relevanten wärmeliebenden Arten des Luzulo-Quercetum in der Krautschicht.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Schutzwürdige und gefährdete Schlucht- und Hangschuttwälder sowie felsenreiche Wälder, die den Kartierungskriterien für den FFH-Lebensraumtyp 9170 "Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)" bzw. dem FFH-Lebensraumtyp 9180 "Schlucht- und Hangmischwälder"

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2020-09-09 Der NAY0 wurde um das Luzulo-Quercetum ergänzt und deshalb in zwei Typen unterschieden
2019-09-26 Zulässigen Biotopcode "AU0" ergänzt
2017-10-10 Ergänzung Biotopcode "AM0 - Eschenwald"
2016-03-30 "rj2 - Felsen" als "Zusatzcode, bei Zutreffen zwingend zu Kartieren" ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Im Zuge der Abgrenzung sind die schutzwürdigen Schlucht- und Hangschuttwälder großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern insgesamt der schutzwürdige Laubwaldanteil größer als 50% ist. Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzungen einzubeziehen. Bestände mit einem Anteil bis zu 30% nicht-heimischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Die Erfassung der schutzwürdigen Laubwälder als schutzwürdiger Biotop erfolgt gemäß dem Schutzzielkonzept bzw. den jeweiligen Kartiervorgaben des LANUV.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Die nicht gesetzlich geschützten NAY0-Biotope werden innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen.
• Biotoptypenkartierung in Maßnahmenkonzepten (MAKOS)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher.
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist im Gegensatz zur Biotopkatasterkartierung nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht

Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps nicht erfasst.

Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/