Titel:

Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


Logo:

Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


Schriftmenü:

 |  
Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen =§30

Letzte Änderung 2021-05-10: siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 des BNatSchG 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

Interpretation Manual EU27: 3140 Hard oligo-mesotrophic waters with benthic vegetation of Chara spp. PAL.CLASS.: (22.12 or 22.15) x 22.44
1) Lakes and pools with waters fairly rich in dissolved bases (pH often 6-7) (21.12) or with mostly blue to greenish, very clear, waters poor (to moderate) in nutrients, base-rich (pH often >7.5) (21.15). The bottom of these unpolluted water bodies are covered with charophyte, Chara and Nitella, algal carpets. In the Boreal region this habitat type includes small calcareous-rich oligomesotrophic gyttja pools with dense Chara (dominating species is C. strigosa) carpets, often surrounded by various eutrophic fens and pine bogs. Interpretation Manual - EUR27 Page 41
2) Plants: Chara spp., Nitella spp.
3) Corresponding categories
Nordic classification : "633 Långskottsvegetation med kransalger", "6421 Littorella uniflora-Chara spp. -typ"
5) Lundh, A. (1951). Studies on the vegetation and hydrochemistry of Scanian lakes. III. Distribution of macrophytes and some algal groups. Bot. Not. Suppl. 3(1):1-138. Rintanen, T. (1982). Botanical lake types in Finnish Lappland. Ann. Bot. Fennici 19:247-274.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche:
Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer mit ihren Ufern oder Teilbereiche derselben. Dazu gehören stehende Gewässer aller Trophiestufen (dystroph, oligotroph, mesotroph und eutroph), wie z.B. Seen, Teiche (nicht oder extensiv bewirtschaftet), Weiher und von Fließgewässern (teilweise) abgeschnittene Altwasser sowie naturnah entwickelte, aufgelassene Abbaugewässer. An den Ufern laufen natürliche Verlandungsprozesse ab, oder es sind solche zu erwarten. Soweit nicht das ganze Gewässer naturnah ist, sind unverbaute Uferabschnitte mit natürlichen Verlandungsprozessen wasserwärts bis in mehrere Meter Wassertiefe eingeschlossen (einschließlich der gesamten emersen und submersen Wasserpflanzenvegetation). Landeinwärts reichen die Verlandungszonen so weit, wie grundwassernahe Bodenbildungen vorliegen.
Entsprechend dieser Standortabfolge finden sich in der Regel in Zonen hintereinander: Unterwasserrasen, Wasserpflanzengesellschaften, Schwingrasen, Röhrichte und Seggenriede, Sumpfgebüsche und Bruchwälder bzw. deren Ersatzgesellschaften (z.B. Pfeifengraswiesen, Seggenriede sowie Hochstaudengesellschaften).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit submersen Armleuchteralgenbeständen (Ordnung Charetalia). Diese müssen auf mindestens 10% der gesamten Gewässerfläche vorkommen. Die Bestände sind meist artenarm mit enger Anpassung an den Wasserchemismus und Nährstoffgehalt (von sauerstoffreichem Substrat bis zu Sapropelbildung).
Ältere Abbaugewässer mit natürlicher Entwicklung sind als wichtige Sekundärlebensräume einzubeziehen.
Der LRT umfasst zumeist das gesamte Gewässer, in dem die Vegetation der aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann. Neben dem eigentlichen Wasserkörper ist auch der amphibische Bereich mit seinen Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenriedern in die Abgrenzung miteinzubeziehen, sofern diese Elemente nicht als eigenständige LRT (LRT 6430) abgegrenzt werden können.
Bei der Erfassung sollte die Fläche (an der Wasseroberfläche) und Tiefe der Characeen-Bestände miterfasst werden. Bei tieferen Gewässern ist daher i.d.R. ein Tauchgang zur Erfassung unumgänglich.
Bestände der genannten Vegetationseinheiten, die in eutropheren Gewässern vorkommen, sind ausgeschlossen.
Vorkommen in technischen Gewässern sind nicht zu erfassen.
Gewässer mit intensiver Erholungsnutzung wie Badebetrieb oder Bootsport sind ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Bestände von Chara vulgaris oder von Chara globularis reichen nicht aus, um ein Gewässer dem LRT 3140 zuzuordnen.
Wie der Erhaltungszustandsbewertung zu entnehmen ist verliert der LRT 3140 seine Qualität, wenn keine der dort genannten Kennarten vorhanden ist. Die von Armleuchteralgen besiedelte Fläche muss mindestens 10% der Gesamtgewässerfläche einnehmen.
Ein Verlust als FFH-LRT tritt in der Regel auch bei naturfernen Uferstrukturen von mehr als 50% ein, kann aber z.B. durch eine gut ausgeprägte Gewässervegetation des LRT 3140 ausgeglichen werden.
Naturnahe oligo- bis mesotrophe Stillgewässer, die weder den Kriterien des LRT 3140 noch anderen verwandten LRT entsprechen, können ggf. als LRT NFD0, mithin als Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG kartiert werden.

Basen- bzw. kalkreich, oligo- bis mesotrophe Stillgewässer z.T. auch kalkhaltige Grundquellen, ständig wasserführend

FA0 = See
FB0 = Weiher
FD0 = stehendes Kleingewässer
FF0 = Teich
FF5 = Naturschutzteich
FG0 = Abgrabungsgewässer
FG1 = Abgrabungsgewässer über Lockergestein
FG2 = Abgrabungsgewässer über Festgestein
FK1 = Grundquelle, Tümpelquelle, Limnokrene

stb1 = kalkreich
std = oligotroph ODER stf = mesotroph
wf = naturnah
wg3 = Unterwasservegetation, Armleuchteralgen

a) Gefäßpflanzen:
Potamogeton coloratus (Gefärbtes Laichkraut)
b) Algen:
Chara aspera (Raue Armleuchteralge), Chara contraria (Gegensätzliche Armleuchteralge), Chara hispida (Steifborstige Armleuchteralge), Chara polyacantha (Vielstachelige Armleuchteralge), Chara virgata (Feine Armleuchteralge), Nitella capillaris (Haarfeine Glanzleuchteralge), Nitella opaca (Dunkle Glanzleuchteralge), Nitella syncarpa (Verwachsenfrüchtige Glanzleuchteralge), Nitella tenuissima (Schirmförmige Glanzleuchteralge), Nitellopsis obtusa (Sternglanzleuchteralge), Tolypella glomerata (Kleine Baumglanzleuchteralge), Tolypella intricata (Verworrene Baumleuchteralge)

Störzeiger:
Elodea canadensis (Kanadische Wasserpest), Elodea nuttallii (Nuttalls Wasserpest), Lemna minor (Kleine Wasserlinse), Myriophyllum spicatum (Ähren-Tausendblatt), Potamogeton pectinatus (Kamm-Laichkraut)
benthivore Fischarten:
Cyprinus carpio (Karpfen)

Verband: Charion asperae - CHAN-V
Ass./Ges.: Charetum asperae - CASP
Ass./Ges.: Charetum hispidae - CHIS
Ass./Ges.: Charetum virgatae - CVIR
Verband: Nitellion flexilis - NFN-V
Ass./Ges.: Nitelletum capillaris - NCAP
Verband: Nitellion syncarpae-tenuissimae - NSN-V

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Kriterium zur Abgrenzung dieses Lebensraumtyps ist das Vorkommen von Armleuchteralgenvegetation der o.g. Syntaxa und Arten in oligo- und mesotrophen Stillgewässern.
Abgrenzung zu LRT 3150:
Die Abgrenzung erfolgt bei vorhandenen Arten des Magnopotamions oder Hydrocharitions auf Grund der Dominanz von Characeen sowie des mesotrophen Gewässercharakters.
Abgrenzung zu LRT 7230:
Flache Schlenken mit Characeen in Kalkflachmoorkomplexen gehören zum Lebensraumtyp 7230.
Abgrenzung zu LRT 7220:
Ggf. Quellwasser gespeiste Stillgewässer sind ebenfalls als 3140 zu erfassen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/3140/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2021-05-10: Chara virgata als Kennart aufgenommen; Charetum virgatae unter Charion asperae ergänzt.
2019-03-21: Elodea canadensis und Elodea nuttallii als Störzeiger in der Bewertungsmatrix ergänzt
2018-06: EZB: Änderung der Werte Kriterium Beeinträchtigungen
2016-04-05: zulässige Biotoptypen: FK1 - Grundquelle, Tümpelquelle, Limnokrene" ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 3140 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im Biotopkataster-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Für eine BK- bzw. FFH-Gebietsabgrenzung sind zur Pufferung hinreichend große Bereiche des Umfeldes zu sichern.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 3140 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Der FFH-LRT 3140 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Die Abgrenzung umfasst i.d.R. das gesamte Gewässer, in dem Vegetation der aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann. Der LRT 3140 wird in der Regel ohne nennenswerte Pufferbereiche abgegrenzt. Insbesondere sind naturferne Uferbereiche auszugrenzen.
Beeinträchtigungen, insbesondere Freizeitnutzungen oder Wasserspiegelabsenkungen, sind im Sachdatensatz festzuhalten; sie können zur Abstufung des Erhaltungszustandes herangezogen werden.
Bei tieferen Gewässern ist i.d.R. ein Tauchgang zur Erfassung unumgänglich.
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jedes nährstoffarme kalkhaltige Gewässer wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.

Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Totalzensus kartiert. siehe LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/