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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] =§30

letzte Änderung: 2018-06 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 des BNatSchG 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

Interpretation Manual EU27: 2330 Inland dunes with open Corynephorus and Agrostis Grasslands PAL.CLASS.: (64.11 or 64.12) x 35.2
1) Open formations found on inland dunes with dry siliceous soils, of Atlantic, sub-Atlantic and Mediterraneo-montane distribution, often species-poor and with a strong representation of annuals. It includes formations of unstable Germano-Baltic fluvio-glacial inland sands with Corynephorus canescens, Carex arenaria, Spergula morisonii, Teesdalia nudicaulis and carpets of fruticose lichens (Cladonia, Cetraria) (64.11) and other grasslands of more stabilised Germano-Baltic fluvio-glacial inland dune systems with Agrostis spp. and Corynephorus canescens or other acidophilous grasses (64.12).
2) Plants: 64.11 - Corynephorus canescens, Carex arenaria, Spergula morisonii, Teesdalia nudicaulis, Cladonia, Cetraria; 64.12 - Agrostis spp., Corynephorus canescens.
3) Corresponding categories
United Kingdom classification : "SD11 Carex arenaria-Cornicularia aculeata dune community p.p." and "SD12 Carex arenaria-Festuca ovina-Agrostis capillaris grassland p.p.".
Nordic classification : "4141 Corynephorus canescens-typ".
5) Olsson, H. (1974). Studies on South Swedish sand vegetation. Acta Phytogeogr. Suec. 60:1-170.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Offene Binnendünen
Vom Wind aufgewehte, waldfreie Sandhügel im Binnenland. Überwiegend handelt es sich um kalkfreie Lockersande, die von schütteren Silbergrasrasen (Corynephorion), Kleinschmielenrasen (Thero-Airion) und ausdauernden Trockenrasen mit geschlossener Grasnarbe (Koelerion glaucae, Amerion elongatae, z.B. mit Grasnelke, Armeria elongata) oder Zwergstrauchgesellschaften bewachsen sind.
Trockenrasen
Die Trockenrasen (i.w.S.) schließen das natürliche und anthropozoogene Grünland trockenwarmer Standorte ein. Dazu gehören die Mauerpfeffer-Pioniertrockenrasen (Sedo-Scleranthetea) und die Schwingel-Trespen-Trockenrasen (Festuco-Brometea). Trockenrasen können auf flachgründigen Felsböden, auf trockenen Sandböden, aber auch v.a. in südexponierter Lage und bei subkontinentalem Klima auf tiefgründigen Schluff- und Lehmböden vorkommen. Natürliche waldfreie Trockenrasen existieren nur kleinflächig an extremen Standorten, z.B. an sehr flachgründigen Steilhängen. Der weitaus größte Teil des trockenen Grünlands sind Halbtrockenrasen, d.h. durch extensive Mahd oder Beweidung entstandene Kulturformationen. Bei extensiver Beweidung findet man oft typische Weidegebüsche wie z.B. Wacholder (Juniperus communis; „Wacholderheiden“ Süddeutschlands), Weißdorn (Crataegus spp.) und Rosen. Trockenrasen sind außerordentlich artenreich, Lebensraum zahlreicher geschützter und gefährdeter Tier und Pflanzenarten und durch Nutzungsaufgabe oder Intensivierung stark zurückgegangen.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Offene, meist lückige Grasflächen auf bodensauren Binnendünen bzw. Flugsand mit einer Mächtigkeit von >2m (Kartenlayer des Geol. Dienstes): Kleinschmielen-Rasen (Thero-Airion), Silbergras-Rasen (Corynephorion canescentis), ausdauernde lückige Sandtrockenrasen mit Agrostis vinealis, Carex arenaria u.a.

Verlust des LRT-Status:
Mindestens 3 der diagnostisch relevanten Pflanzenarten müssen mit einer Deckung von mehr als 1% (=Häufigkeit "frequent") vorhanden sein.
Der Flächenanteil der Gehölze, Brache- und Störzeiger darf insgesamt maximal 70% betragen.

Binnendünen, d.h. Flugsande aus glazialen und fluvioglazialen Ablagerungen (Dünen- und Flugsanddecken > 2m gem. Kartenlayer des Geol. Dienstes). Nährstoffarme und trockenwarme, bewegte oder festgelegte Sand-Rohböden ohne oder mit nur geringer Humusbildung.

DC0 = Silikattrockenrasen

ra = Binnendüne, Flugsande ODER ra1 = Flugsande

hk = Sandanrisse, offene Stellen, os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, stl = ungenutzt, brachgefallen, ti = flechtenreich, vf0 = Beweidung, vg0 = Mahd, Wiesennutzung

a) Gefäßpflanzen:
Agrostis vinealis (Sand-Straussgras), Aira caryophyllea (Nelken-Haferschmiele), Aira praecox (Frühe Haferschmiele), Armeria maritima (Gemeine Grasnelke Sa.), Carex arenaria (Sand-Segge), Carex ericetorum (Heide-Segge), Cerastium arvense (Acker-Hornkraut), Cerastium semidecandrum (Sand-Hornkraut), Corynephorus canescens (Silbergras), Dianthus deltoides (Heide-Nelke), Festuca filiformis (Haar-Schafschwingel), Festuca ovina (Schafschwingel), Filago arvensis (Acker-Filzkraut), Filago minima (Zwerg-Filzkraut), Galium verum agg. (Echtes Labkraut Sa.), Helichrysum arenarium (Sand-Strohblume), Jasione montana (Berg-Sandknöpfchen), Myosotis stricta (Sand-Vergissmeinnicht), Ornithopus perpusillus (Vogelfuss), Rumex acetosella (Kleiner Sauerampfer), Scleranthus polycarpos (Triften-Knäuel), Spergula morisonii (Frühlings-Spörgel), Teesdalia nudicaulis (Bauernsenf), Trifolium striatum (Gestreifter Klee), Vicia lathyroides (Platterbsen-Wicke), Vulpia bromoides (Trespen-Federschwingel), Vulpia myuros (Mäuseschwanz-Federschwingel)
b) Flechten:
Cladonia spec.

Verband: Corynephorion canescentis - CON-V
Ass./Ges.: Spergulo vernalis-Corynephoretum canescentis - SP-C
Verband: Thero-Airion - TAN-V
Ass./Ges.: Airetum praecocis - AIR
Ass./Ges.: Agrostietum coarctatae - ACOA
Ass./Ges.: Airo caryophylleae-Festucetum ovinae - AIR-F
Ass./Ges.: Filagini-Vulpietum myuros - FIL-V
Verband: Plantagini-Festucion ovinae - PFN-V
Ass./Ges.: Diantho deltoides-Armerietum elongatae - D-AR

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 2310: Kriterium für die Zuordnung sind die unterschiedlichen Vegetationstypen
Abgrenzung zu LRT 4030: Kriterium für die Zuordnung sind die unterschiedlichen Vegetationstypen
Abgrenzung zu LRT 5130: Die Zuordnung zum LRT 5130 erfolgt ab einem Deckungsgrad von Juniperus communis von mehr als 10%
Abgrenzung zu NDC0: Dem LRT NDC0 sind nur die Silikattrockenrasen zuzuordnen, die nicht auf Dünen oder Flugsanden >2m Mächtigkeit vorkommen. Das LANUV hält die Geologische Karte des GD NRW mit konkreten Abgrenzungen für Dünen und Flugsande vor.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/2330/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018_06: Änderungen - Kriterium Strukturen nur >10

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als Schutzwürdiger Biotop zu erfassen. Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich weiterer Heide- und Trockenlebensräume im Umfeld.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 2330 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Der FFH-LRT 2330 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Die Abgrenzung erfolgt anhand des Vorkommens der meist mehr oder weniger lückigen Vegetation der aufgeführten Syntaxa auf Binnendünen bzw. Flugsand mit einer Mächtigkeit von > 2m. Die Identifikation dieser Standorte erfolgt anhand der Geologischen Karte des GD NRW (wird vom LANUV zur Verfügung gestellt). Dabei ist die geologische Einheit maßgeblich, die im Bereich einer morphologisch und bezogen auf die Artenzusammensetzung homogenen Einheit auf der überwiegenden Fläche angegeben ist. Von der Zugrundelegung der geologischen Einheit kann in Abstimmung mit dem LANUV gutachterlich bei deutlicher Morphologie abgewichen werden.
Kleinere ebene Bereiche zwischen den Dünen mit entsprechender Vegetation können in die Abgrenzung eingeschlossen werden.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Bestandserfassungen im Rahmen von MAKO sind in der Regel nur in FFH- und Naturschutzgebieten relevant. Im Kern beinhalten diese Bestandserfassungen die für die Dokumentation der FFH-Gebiete bekannten Biotoptypenkartierungen und Erhaltungszustandsbewertungen.
Außerhalb von Wäldern wird allerdings, abgesehen von gesonderten Absprachen, grundsätzlich flächendeckend kartiert. Besonderes Augenmerk ist außerdem darauf zu richten, dass die erfassten Daten auch als Grundlage für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Bei den BTs sind daher auch Beeinträchtigungen und, soweit bekannt, bereits durchgeführte Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Lebensraumtypen sind im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes auch die Unterparameter aufzunehmen, um damit vergleichende Auswertungen zu Veränderungen zu ermöglichen.
Naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge sind nicht originärer Bestandteil der BT-Kartierung, sondern werden im Rahmen der Maßnahmenplanung gesondert erfasst und in der Objektklasse „Maßnahmen“ codiert. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen bei Maßnahmenkonzepten enthalten die Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jeder Sandtrockenrasen auf Binnendünen wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.
Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Nutzungsintensität
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) NRW werden Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Rahmen einer zufallsverteilten repräsentativen Stichprobe analog der Kartiermethode ÖFS erhoben.

Grünlandkartierung:
Da die Lebensraumtypenflächen einem Totalzensus im Biotopmonitoring unterliegen, werden sie bei der Grünlandkartierung ausgespart. Grenzanpassungen zum umliegenden Grünland sind zu beachten.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/