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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

1340* Salzstellen im Binnenland =§30

letzte Änderung: 2022-09-02 --> s. "aktuelle Änderung der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 1340 * Salzwiesen im Binnenland

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

Interpretation Manual EU27: 1340 * Inland salt meadows PAL.CLASS.: 15.4
1) Non-coastal natural salt basins made up of different habitat types consisting of zones of seepage of saline water, running or stagnant saline water, with typical halophilous vegetation and of reed beds at the edge of brackish waters. Artificial or partly artificial sites should only be considered here in specific cases where they harbor a species listed in Annex II of the Directive, or where there are no remaining natural (primary) examples of the habitat at regional or national level.
2) Plants: Aster tripolium, Atriplex hastata, Elymus atherica (= E. pungens, E. pycnanthus), Halimione pedunculata, Juncus gerardii, Plantago maritima, Puccinellia distans, Salicornia spp., Spergularia salina, Suaeda maritima, Triglochin maritima.
3) Corresponding categories
United Kingdom classification: "SM23 Spergularia marina-Puccinellietalia distans community".
German classification : "350301 naturnahe Salzrasen des Binnenlandes", "2206 Salz- oder Solquelle", "230405 Salzbach", "230602 salzhaltiges stehendes Gewässer (Binnenlandsalzstellen)".
4) Brackish-water reed beds, salt springs, Salicornia swards and, less frequently, small salt water courses.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Binnenlandsalzstellen
Salzgeprägte Lebensräume des Binnenlandes im Bereich von Salz- und Solquellen oder natürlich zu Tage tretenden Salzstöcken. Geschützt sind natürliche und naturnahe Binnenlandsalzstellen mit ihrem gesamten Lebensraumkomplex, bestehend aus salzhaltigen Quellaustritten, salzhaltigen Fließ- und Stillgewässern mit der angrenzenden halophytischen Vegetation (u.a. Salzwiesen (Asteretea tripolii), z.B. mit Puccinellia distans und Juncus gerardii sowie Brackwasserröhrichte).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Salzgeprägte verschiedenartige Biotoptypen des Binnenlandes die von stehendem oder fließendem Salzwasser geprägte Zonen aufweisen. In NRW meist bewirtschaftetes Grünland mit hohem Anteil von salzliebenden bzw. salztoleranten Arten (Halophyten) oder an salzhaltigen Quellaustritten.
Eingeschlossen sind auch die Gewässer selbst, soweit sie salzhaltiges Wasser aufweisen und in räumlichem und funktionalen Kontext zu den angrenzenden Salzgrünländern bzw. -röhrichten liegen: sie sind als entsprechende Gewässer-Biotoptypen zu erfassen; die dort aufgeführte Untergrenze gilt hier nicht. Auch salzgeprägte vegetationsfreie Flächen inmitten von Salzgrünland sind eingeschlossen; sie sind i.d.R. im Sommer an Salzausblühungen des Bodens zu identifizieren.
Sekundäre, anthropogene Binnensalzstellen durch Bergbau, Salzfracht der Flüsse, Salzstreuen und andere anthropogene Einflüsse sind nur dann eingeschlossen, wenn sie Arten des Annex II der FFH-RL beherbergen.

Verlust des LRT-Status:
Von den salztoleranten Arten (Halophyten) muss mindestens eine Art mit einer Deckung von mehr als 1% (=Häufigkeit "frequent") vorkommen.
Der Verlust des Lebensraumtyps tritt ein, wenn salzliebende und salztolerante Pflanzenarten nur punktuell und keine Art mehr frequent vorkommen.

Zum Lebensraumtyp gehören überwiegend primäre Salzstellen im Binnenland z.B. über Salz- und Solquellen, natürlich zu Tage tretenden Salzstöcken oder bei Salzwasseraustritten. Es sind Komplexe, die Salztümpel, Salzbäche, Salzgrünland und Brackwasserröhrichte umfassen können.

CC0 = Kleinseggenried, Binsensumpf
CD1 = Rasen-Grossseggenried
CF2 = Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten
CF4 = Bachröhricht
EF0 = Salzrasen
FD2 = Blänke
FK1 = Grundquelle, Tümpelquelle, Limnokrene
FK2 = Sicker-, Sumpfquelle, Helokrene
FM0 = Bach
FM4 = Quellbach
FN0 = Graben
FN1 = Graben mit Fließgewässervegetation
FN2 = Graben mit Stillgewässervegetation
GF0 = Vegetationsarme oder -freie Bereiche

stt = Standort primär
wr = salzhaltig

vf0 = Beweidung, vg0 = Mahd, Wiesennutzung

Aster tripolium (Strand-Aster), Desmatodon heimii (Heims Pottmoos), Glaux maritima (Strand-Milchkraut), Juncus gerardii (Bodden-Binse), Plantago major subsp. winteri (Salz-Breitwegerich), Puccinellia distans agg. (Gemeiner Salzschwaden Sa.), Spergularia marina (Salz-Schuppenmiere), Triglochin maritima (Salz-Dreizack), Zannichellia palustris subsp. pedicellata (Sumpf-Teichfaden)

Verband: Puccinellio-Spergularion - PSN-V
Ass./Ges.: Spergulario-Puccinellietum distantis - S-PU (Salzschwaden-Gesellschaft)
Verband: Armerion maritimae - AMN-V
Ass./Ges.: Juncetum gerardii - JGER
Verband: Bolboschoenion maritimi - BON-V
Ass./Ges.: Bolboschoenetum maritimi - BMA
Verband: Zannichellion pedicellatae - ZAN-V
Ass./Ges.: Zannichellietum pedicellatae - ZPED

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu NEC0:
Feucht- und Nassgrünland in dem mindestens eine diagnostisch relevante Art des LRT 1340 mit einer Deckung von mehr als 1% (=Häufigkeit "frequent") vorkommt, wird als solcher kartiert, auch wenn die Kriterien des LRT NEC0 erfüllt sind.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/1340/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2022-09-02: ursprüngliche EZB (von 2004) wieder inkraft gesetzt
2021-04-20: Spergularia salina durch korr. Namen Spergularia marina ersetzt
2018-06: EZB: Anzahl typischer Arten geändert
2016-0509: Definition bzgl. Einschluss von Gewässern und vegetationsfreien Stellen ergänzt
2016-03-24: "Diagnostisch relevante Arten" Anagallis tenella ergänzt; Vegetatonssyntaxa mit EZB angeglichen, zulässige Biotoptypen: FM0, FM4, FN0, FN1, FN2, GF0 ergänzt; ED2 gestrichen
2015-04-02: Ergänzung im Bereich "Diagnostisch relevante Arten": Atriplex prostrata, Plantago major subsp. winteri, Desmatodon heimii, Trifolium fragiferum

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 1340 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im Biotopkataster-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 1340 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichnet.
Der LRT 1340 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Der Lebensraumtyp umfasst den gesamten salzbeeinflussten Bereich der Binnensalzstelle. Zur Abgrenzung kann das Vorkommen von Vegetation der entsprechenden Syntaxa herangezogen werden. Vegetationsfreie Bereiche z.B. mit Salzausblühungen sind in die Abgrenzung des Biotops mit einzuschließen. Kleinere Flächen ohne Salzbeeinflussung können zur Abgrenzung in den Komplex integriert werden.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Bestandserfassungen im Rahmen von MAKOs sind in der Regel nur in FFH- und Naturschutzgebieten relevant. Im Kern beinhalten diese Bestandserfassungen die für die Dokumentation der FFH-Gebiete bekannten Biotoptypenkartierungen und Erhaltungszustandsbewertungen.
Außerhalb von Wäldern wird allerdings, abgesehen von gesonderten Absprachen, grundsätzlich flächendeckend kartiert. Besonderes Augenmerk ist außerdem darauf zu richten, dass die erfassten Daten auch als Grundlage für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Bei den BT sind daher auch Beeinträchtigungen und, soweit bekannt, bereits durchgeführte Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Lebensraumtypen sind im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes auch die Unterparameter aufzunehmen, um damit vergleichende Auswertungen zu Veränderungen zu ermöglichen.
Naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge sind nicht originärer Bestandteil der BT-Kartierung, sondern werden im Rahmen der Maßnahmenplanung gesondert erfasst und in der Objektklasse „Maßnahmen“ codiert. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen bei Maßnahmenkonzepten enthalten die Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS- Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH- Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jede Salzstelle im Binnenland wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.
Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
- Nutzungsintensität
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Totalzensus kartiert. siehe http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/methoden/de/downloads

Grünlandkartierung:
Da Salzwiesen einem Totalzensus im Biotopmonitoring unterliegen, werden sie bei der Grünlandkartierung ausgespart. Grenzanpassungen zum umliegenden Grünland sind zu beachten.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/